Der Weg zum Führerschein Kategorie B



- Absolvierter Nothilfekurs (gültig 6 Jahre)


- Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises Kat. B

   (Gesuch einreichen frühestens einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres)


    - Sehtest beim Optiker oder Augenarzt (gültig 24 Monate)


    - 2 farbige Passfotos


    - Wohnsitzbestätigung durch die Einwohnerkontrolle (persönlich mit ID)


    - Vollständig ausgefülltes Gesuch senden an:

      DSUS, Technische Abteilung, Av. de France 71, Postfach 816, 1950 Sitten


- Vorbereitung auf die Basistheorieprüfung


    - Basistheorieunterricht 3 Doppellektionen (empfehlenswert)


    - Bögele (Prüfungsfragen am Computer “CD“)


- Anmeldung zur Basistheorieprüfung


    - Mittels Anmeldekarte (Erhalt nach Gesuchstellung durch DSUS) oder

      übers Internet: www.vs.ch/navig/navig.asp?MenuID=380&language=de


- Basistheorieprüfung in der DSUS in Visp (gültig 2 Jahre)

   (Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, Bockbartstrasse, 3930 Visp)


- Erhalt des Lernfahrausweises der Kat. B (gültig 2 Jahre)


    - Nach bestandener Basistheorieprüfung (gültig 2 Jahre)


    - Mindestens 18 Jahre alt (vollendet)


- Vorbereitung auf die praktische Führerprüfung


    - Verkehrskundeunterricht (obligat.) 4 Doppellektionen (gültig 2 Jahre)


    - Praktischer Fahrunterricht mit einem Fahrlehrer oder einer

      Begleitperson die mind. 23 Jahre (vollendet) alt ist und

      mind. 3 Jahre im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist


- Anmeldung zur praktischen Führerprüfung


    - Mittels Formular “Gesuch für einen Prüfungstermin zur Ablegung einer Führerprüfung“

      oder übers Internet: www.vs.ch/navig/navig.asp?MenuID=380&language=de


- Praktische Führerprüfung in der DSUS in Sitten

   (Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt, Av. de France 71, 1950 Sitten)


- Erhalt des Führerausweises für 3 Jahre auf Probe


    - Nach bestandener praktischer Führerprüfung


- Erhalt des unbefristeten Führerausweises der Kat. B


    - Nach Ablauf der Probezeit und dem Besuch der vorgeschriebenen

      Weiterausbildung (2 WAB-Kurse)